Mit der Einführung des Vaterschaftsurlaubs per 01.01.2021 werden die EO-Beiträge um 0.05 % erhöht (Arbeitnehmende +0.025 % / Arbeitgebende +0.025 %).
Das heisst, die Abzüge betragen neu ab 01.01.2021 für den Arbeitnehmeranteil 5.3 % (bisher 5.275 %). Wir bitten Sie, dies bei den Löhnen ab Januar 2021entsprechend zu berücksichtigen.
Auch die Beiträge von Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen werden entsprechend angepasst.
Der Mindestbeitrag beträgt neu CHF 958 (bisher CHF 950).
(Quelle: www.ahv-iv.ch)